Donnerstag, 17. September 2020

Aufhebungsvertrag: Wenn der Arbeitgeber unfair verhandelt … (Fachanwältin Göksu)

Hat der Arbeit­geber einen Aufhe­bungs­ver­trag unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhan­delns abge­schlossen, muss er den Zustand herstellen, der ohne die Pflicht­ver­let­zung bestünde. Das hat das Landes­ar­beits­ge­richt (LAG) Meck­len­burg-Vorpom­mern klar­ge­stellt.  Nach Ansicht der Richter ist der Arbeit­nehmer dann so zu stellen, als hätte er den Aufhe­bungs­ver­trag nicht geschlossen. Doch wann ist eine Verhand­lungs­si­tua­tion als unfair zu bewerten? Das ist nach dem LAG der Fall, wenn eine psychi­sche Druck­si­tua­tion geschaffen oder ausge­nutzt wird, die eine freie und über­legte Entschei­dung des Vertrags­part­ners erheb­lich erschwert oder sogar unmög­lich macht. LAG Meck­len­burg-Vorpom­mern, Urteil vom 19.5.2020, 5 Sa 173/19 Öncü Göksu Rechts­an­wältin Fach­an­wältin für Miet- und WEG-Recht

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