Mittwoch, 27. Mai 2020

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist möglich (Fachanwalt Frankfurth)

Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Tren­nungs­jahres geschieden werden. Dies ist jedoch nur ausnahms­weise möglich.(Fachanwalt K. Frankfurth)

 Die Voraus­set­zungen hierfür sind daher eng auszu­legen.

Hierauf hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Düssel­dorf hinge­wiesen. Erfor­der­lich ist danach, dass es für den antrag­stel­lenden Ehegatten eine unzu­mut­bare Härte ist, trotz des Getrennt­le­bens die Ehe auch im Sinne eines bloßen Verhei­ra­tetseins weiter fort­zu­führen.
Die Gründe dazu müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen.


Im vorlie­genden Fall sahen die Richter diese Voraus­set­zungen als erfüllt an.
Die Antrag­stel­lerin habe glaub­haft gemacht, dass der Antrags­gegner nach einem Gewalt­ex­zess und der daraufhin getrof­fenen Rege­lungen zur Über­las­sung der Ehewoh­nung und zu einem Nähe­rungs- und Kontakt­auf­nah­me­verbot weiterhin in bedroh­li­cher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Schei­dungs­ver­fahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Tren­nung einzu­leiten.


OLG Düssel­dorf, Beschluss vom 7.6.2019, 6 WF 134/19

Klaus F. Frank­furth 
Dipl. Finanz­wirt, Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Famil­li­en­recht
Fach­an­walt für Miet- und WEG-Recht

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