Donnerstag, 2. Juli 2020

Beschaffenheitsgarantie beim Hauskauf (Fachanwalt M. Allwinn)

Die Angabe in einem Makler­ex­posé, ein Gebäude sei „mit wenigen Hand­griffen bereit, neue Besitzer zu beher­bergen“ stellt keine Beschaf­fen­heits­ga­rantie bezüg­lich der Wohn- und Sanie­rungs­stan­dards dar. 

Mit dieser Begrün­dung wies das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Dresden die Scha­den­er­satz­klage eines Haus­käu­fers zurück.


Die Richter argu­men­tierten weiter­ge­hend:
Enthält der nota­ri­elle Kauf­ver­trag keine Angaben zur geschul­deten Beschaf­fen­heit eines Grund­stücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm verein­baren wollte.


OLG Dresden, Beschluss vom 17.3.2020, 4 U 2183/19

Matthias Allwinn 
Rechts­an­walt und Notar
Fach­an­walt für Erbrecht
Fach­an­walt für Miet- und WEG-Recht

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