Donnerstag, 16. Juli 2020

Direktionsrecht des Arbeitgebers hat seine Grenzen (Rechtsanwalt Boll)

Der Arbeit­geber kann über sein Direk­ti­ons­recht starken Einfluss auf die Arbeit­s­tä­tig­keit des Arbeit­neh­mers nehmen.



Dies hat aber seine Grenzen, wenn seine Entschei­dung nicht billigem Ermessen entspricht oder die Weisung nicht im Rahmen der gesetz­li­chen, arbeits­ver­trag­li­chen und kollektiv-recht­li­chen Grenzen erfolgt. 


In einem Fall vor dem Landes­ar­beits­ge­richt (LAG) Köln war eine ange­stellte Immo­bi­li­en­kauf­frau bislang für Vermie­tung und Verkauf von Immo­bi­lien zuständig. Hier­durch erwarb sie Provi­si­ons­an­sprüche. Diese betrugen rund das Doppelte der Grund­ver­gü­tung.


Der Arbeit­geber über­trug ihr eine Tätig­keit im Bereich von Haus­ver­wal­tungen. Dort konnte sie unstreitig keine Provi­si­ons­an­sprüche erwerben. Die Richter am LAG entschieden, dass hier die Grenzen des Direk­ti­ons­rechts über­schritten seien.
Die Tätig­keiten seien nicht gleich­wertig


LAG Köln, Urteil vom 28.2.2020, 4 Sa 326/19

Johannes Boll 
Rechts­an­walt

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